Adoption
Aktualisiert am: 30.05.2006
Teil 1: Adoption: die Lösung?
Teil 2: Warum die Freigabe zur Adoption?
Teil 3: Die Arten der Adoption
Teil 4: Der Ablauf der Adoption
Teil 5: Wege zur Adoption
Teil 6: Wartezeit
Teil 7: Betreuung der abgebenden Mutter
Teil 8: Suche nach der leiblichen Mutter
Teil 9: Links
Der Ablauf der Adoption
Zuerst einmal: Grundsätzlich sollte alles bis nach der Geburt offen bleiben, damit die Mutter ihr Kind doch noch behalten kann, wenn sie will. Es kann sich nämlich durch die Geburt sehr viel ändern. Relativ viele zunächst zur Freigabe entschlossene Mütter überlegen es sich dann doch noch einmal. Auch den Adoptiveltern bleibt eine Enttäuschung erspart, wenn alles erst nach der Geburt fixiert wird.
In Wien kann die Mutter sofort nach der Geburt bei der Sozialarbeiterin in der Geburtsklinik unterschreiben, dass sie eine Adoption will und das Jugendamt die Adoptionsvermittlung durchführen soll. Sie legt die Form der Adoption fest, also ob sie eine Inkognito-, eine halboffene oder offene Adoption will. Dann kann das Jugendamt passende Adoptiveltern suchen und über das Kind informieren. Diese haben bei einem Neugeborenen meist einen Tag und eine Nacht Zeit zur Entscheidung. Das Kind kann, wie andere Kinder auch, am fünften oder sechsten Tag aus dem Spital übernommen werden.
Erst wenn das Kind sechs Monate bei den Adoptiveltern gewesen ist, macht das Jugendamt den Adoptionsvertrag. Diese Zeit ist wichtig, um zu sehen, wie es den Adoptiveltern mit dem Kind und dem Kind bei seinen neuen Eltern geht.
Während dieser sechs Monate kann die Adoption von beiden Seiten rückgängig gemacht werden. Es ist auch schon vorgekommen, dass die leibliche Mutter das Kind wieder zurückgenommen hat.
Die Adoption muss gerichtlich bewilligt werden. Die Gerichte halten sich aber meist an die Vorschläge der Jugendämter bzw. der Vermittlungsstellen. Nach dem Gesetz muss auch der Vater des Kindes, sofern er bekannt ist bzw. die Vaterschaft anerkennt, der Adoption zustimmen. (Diese Zustimmung kann aber auch durch das Gericht ersetzt werden). Die Eltern der Mutter können nicht über den Willen der Mutter hinweg die Adoption veranlassen - ihre Zustimmung ist auch dann erforderlich, wenn sie noch minderjährig ist.
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