Adoption
Aktualisiert am: 30.05.2006
Teil 1: Adoption: die Lösung?
Teil 2: Warum die Freigabe zur Adoption?
Teil 3: Die Arten der Adoption
Teil 4: Der Ablauf der Adoption
Teil 5: Wege zur Adoption
Teil 6: Wartezeit
Teil 7: Betreuung der abgebenden Mutter
Teil 8: Suche nach der leiblichen Mutter
Teil 9: Links
Die Arten der Adoption
Adoption ist nicht gleich Adoption. Es gibt verschiedene Formen - die Unterschiede liegen darin, wie viel die Adoptiveltern, die freigebende Mutter bzw. das Jugendamt über die anderen Beteiligten weiß.
- Inkognitoadoption:
Die freigebende Mutter erhält Eckdaten über die Adoptiveltern (z. B. Alter, Beruf, Dauer der Ehe, Anzahl der Kinder) und hat das Recht, bei der Auswahl der Adoptiveltern mitzuentscheiden. Es wird versucht, so weit wie möglich auf die Wünsche der Mutter einzugehen, um ihr die Entscheidung zu erleichtern. Sie verzichtet aber darauf, den Namen und die Wohnadresse des Kindes zu erfahren.
Das Kind verschwindet also ganz aus dem Gesichtskreis der Mutter. Sie kann sich aber auch zu späteren Zeitpunkten beim Jugendamt über das Wohlergehen und die weitere Entwicklung ihres Kindes erkundigen. - Diese Form der Adoption wird immer noch am häufigsten gewünscht (sowohl von Adoptiveltern als auch von freigebenden Müttern). Denn oft hat die leibliche Mutter Angst, sich irgendwann vor den Adoptiveltern rechtfertigen zu müssen und will sie deshalb erst gar nicht kennen lernen.
- Offene Adoption:
Hier weiß die freigebende Mutter, wo sich das Kind befindet, und kann eventuell Kontakte vereinbaren. Die offene Adoption weckt bei den Adoptiveltern häufig Ängste, da befürchtet wird, dass die Verbindung zur leiblichen Mutter Unruhe in die Familie bringen könnte. Sie ist aber auch für die Mutter belastend.
- Halboffene Adoption:
Bei dieser Form der Adoption weiß die Mutter nicht, wo genau sich das Kind befindet. Sie kann aber über einen Dritten (z. B. über das Jugendamt) mit den Adoptiveltern Kontakt knüpfen und sich mit ihnen auf neutralem Boden treffen. Oft werden auch Briefe oder Fotos ausgetauscht.
Bei der halboffenen und der offenen Adoption werden zwischen der freigebenden Mutter und den Adoptiveltern Vereinbarungen getroffen. Diese sind jedoch nicht einklagbar.
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