Adoption

Aktualisiert am: 30.05.2006

Wege zur Adoption

Zunächst kontaktiert man das zuständige Jugendamt. Dort erfährt man, wer Adoptionen vermitteln darf und wie die geltenden Bestimmungen lauten. Eine Pflegestellenbewilligung ist Voraussetzung, die vom Wohnsitzjugendamt ausgestellt werden muss. Es werden Gespräche geführt, Erhebungen gemacht, die Wünsche des Paares erfasst und eine ärztliche Untersuchung veranlasst. Erst dann teilt das Jugendamt dem adoptionswilligen Paar mit, dass sie, sobald ein passendes Kind zur Adoption freigegeben wird, benachrichtigt werden.

Das Jugendwohlfahrtsgesetz verlangt nicht, dass Adoptiveltern verheiratet sein müssen. Allerdings sind Sozialarbeiter, die Adoptionen vermitteln, in der Regel eher der Ansicht, dass ein Kind eine komplette Familie mit verheiratetem Paar bekommen sollte.
Das gesetzliche Mindestalter für die Adoptivmutter liegt bei 28 Jahren, für den Adoptivvater bei 30 Jahren. Wenn zu dem Adoptivkind bereits eine Beziehung besteht, kann diese Altersgrenze unterschritten werden. In der Praxis ist es jedoch so, dass viele Paare zuerst versuchen, ein eigenes, leibliches Kind zu bekommen. Damit vergehen Jahre. Manche Paare sind dann zu alt für ein Adoptivkind. Vor allem sollte der Wunsch der Mutter respektiert werden, welches Alter der Adoptiveltern sie sich für ihr Kind wünscht.

Das Hauptkriterium für Adoptionsvermittlungsstellen und Jugendamt ist, dass es dem Kind bei dieser Familie gut gehen wird. Die psychosoziale Situation ist auch wichtiger als die finanzielle (oder z.B. die Wohnungsgröße).

Es gibt Vorbereitungsgespräche mit der Adoptionsstelle und dem Jugendamt. Adoptiveltern können auch zusätzlich Kurse in der Volkshochschule besuchen. Die Adoptiveltern werden bis zur Adoption betreut und auch später, sofern sie es wünschen.


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