Diabetes im Urlaub

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Aktualisiert am: 30.05.2006
Mit Spritzen in den Urlaub
Seit dem 11. September 2001 werden die Flughäfen streng überwacht und das Handgepäck sorgsam überprüft. Taschenmesser, Nagelfeilen und spitze Gegenstände dürfen nicht an Bord der Maschine gebracht werden. Doch wie sieht es mit lebensnotwenigen Injektionsnadeln - etwa zur Insulinverabreichung bei Diabetikern - aus?
Die Ärztezeitung hat über dieses Thema in einer ihrer Ausgaben berichtet. Wecarelife fasst diese Informationen - mit freundlicher Genehmigung der Ärztezeitung - für Sie zusammen:
Die üblichen ärztlichen Bestätigungen, dass der Patient an Diabetes leidet, reichen nicht mehr aus, da daraus nicht ersichtlich ist, dass der Patient Spritzen, Insulin usw. mit sich führen muss. Daher hat die Österreichische Diabetikervereinigung eine ärztliche Bestätigung (deutsch/englisch) abgefasst, die man unter www.diabetes.or.at herunter laden kann. Diese vom behandelnden Arzt abgestempelte und unterschriebene Bestätigung könnte dem Patienten helfen, Ärger auf in- und ausländischen Flughäfen zu vermeiden.
Zur Insulinversorgung von Diabetes-Patienten ist seit 1.1.2002 in Österreich - so wie in allen westeuropäischen Ländern und den USA - Insulin U100 Standard. Außerhalb der EU ist jedoch damit zu rechnen, dass sich die Beschaffung von U100-Insulin, Medikamenten, Spritzen und Nadeln schwieriger gestaltet. Daher ist es ratsam, sich ausreichend damit einzudecken. Der Patient sollte sein Insulin generell im Handgepäck aufbewahren: Denn im Frachtraum sinken die Temperaturen, was dazu führt, dass das Insulin unter Umständen unbrauchbar wird.
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