Hebammen

Aktualisiert am: 10.08.2009

Das zahlt die Krankenkasse

Die Leistungen einer Hebamme werden nur zum Teil von den Krankenkassen übernommen. Die Geburtsvorbereitung durch Hebammen zählt leider nicht dazu. Bei einer ambulanten Geburt, bei der vorzeitigen Entlassung aus dem Krankenhaus und bei der Hausgeburt haben Sie auf jeden Fall Anspruch auf Hebammenhilfe. Nur wenn eine Hausgeburt oder ambulante Geburt geplant sind, bezahlen die Kassen auch Hausbesuche in der Schwangerschaft.

Wahlhebamme

Schwangere Frauen haben auch die Möglichkeit, sich eine "persönliche" Hebamme auszusuchen und diese zur Geburt ins Krankenhaus mitzunehmen. Die Kosten für eine Geburtsbegleitung mit Wahlhebamme übernimmt die Krankenkasse ebenfalls nicht. Die Geburtsbegleitung mit einer persönlichen Hebamme ist außerdem nicht in allen Krankenhäusern möglich.

Manche Hebammen haben einen Kassenvertrag und verrechnen ihre Leistungen direkt mit dem Krankenkassen. Bei freiberuflichen Hebammen werden 80 Prozent der Leistungen von der Krankenkasse rückvergütet.

Genauere Informationen finden Sie auf der Webseite des Österreichischen Hebammengremiums.


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