Krank im Ausland

Autorin: Mag. Beatrix Aigner-Köfinger

Aktualisiert am: 06.07.2009

Krankenversicherungskarte für Europa

Der Urlaub ist da und man liegt krank im Hotelzimmer, statt im Meer zu baden oder Sehenswürdigkeiten zu entdecken. Eine Erfahrung, die so mancher schon gemacht hat. Unter Umständen wird sogar ein Arztbesuch oder Krankenhausaufenthalt im Ausland notwendig. Für die EU-Mitgliedsländer, die EWR-Staaten und die Schweiz gibt es internationale Regelungen für diesen Fall. Die "Europäische Krankenversicherungskarte", die auf der Rückseite der e-card zu finden ist, gilt als Auslandskrankenschein und bietet Zugang zum Gesundheitssystem des Urlaubslandes.

In Österreich ersetzt die e-card seit 2005 den Krankenschein. Sie fungiert als "Schlüsselkarte". Sie ist kein Datenspeicher für gesundheitsrelevante Informationen, sondern ermöglicht Ärzten und teilnehmenden Krankenhäusern lediglich den Zugriff aufs System. Wenn Sie die e-card auch als "Bürgerkarte" nützen möchten, um diverse Behördenwege via Internet erledigen zu können, muss sie hierfür autorisiert werden. Bei Reisen in andere Länder Europas sollten Sie die Karte immer dabei haben. Sie leistet Ihnen im Krankheitsfall gute Dienste.

Krank im Urlaub

Früher war es ratsam, auf Reisen einen Auslandskrankenschein für den Notfall einzupacken. Heute können Sie auf diesen in den meisten Ländern des europäischen Raums verzichten. Die e-card übernimmt diese Funktion. Während auf der grünen Vorderseite die wichtigsten Personendaten und der Chip zu finden sind, dient die sogenannte "Europäische Krankenversicherungskarte" (EKVK) auf der blauen Rückseite als Ersatz für den Auslandskrankenschein (Formular E111).

Die EKVK soll Reisenden denselben Zugang zum öffentlichen Gesundheitssystem ermöglichen wie Inländern. Außerdem soll sie bürokratische Hürden vermindern. Der Versicherungsschutz umfasst die medizinische Behandlung und den allfälligen Transport in ein Krankenhaus des Aufenthaltslandes. Vorausgesetzt es handelt sich um eine medizinisch notwendige Therapie. Alle Behandlungen, die sich ohne Gesundheitsgefährdung aufschieben lassen, sollten bis zur Rückkehr warten. Sonst werden sie von der Krankenkassa wie ein Wahlarztbesuch behandelt und im besten Fall anteilig vergütet. Die EKVK regelt auch die Übernahme von Medikamentenkosten. Bei einem Rezept eines Vertragsarzts zahlen Sie die örtliche Rezeptgebühr. Bei einem Privatarzt müssen Sie die Kosten selbst übernehmen. Eine Rückforderung ist durch Vorlage der Rechnung bei der Krankenkasse möglich.

Geplante Behandlungen im Ausland

Wenn Behandlungen im Ausland aktiv geplant werden, ist es ratsam, die Genehmigung des Krankenversicherungsträgers einzuholen. Für einen Arztbesuch ist das nicht verpflichtend, beim Krankenhausbesuch aber unerlässlich. Nur dann ist eine volle Kostenübernahme möglich. Die EKVK deckt bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten notwendige Behandlungen für Schwangere (bis hin zur Entbindung) und Menschen mit chronischen Krankheiten wie Asthma oder Diabetes. Am besten Sie treten bereits vor Reiseantritt mit Ihrer Krankenversicherung in Kontakt, um sich genau zu informieren.


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