Krank im Ausland

Autorin: Mag. Beatrix Aigner-Köfinger

Aktualisiert am: 29.06.2009

Wo gilt die Karte?

Die "Europäische Krankenversicherungskarte" (EKVK) gilt in Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Spanien, Tschechien, Ungarn und dem griechischen Teil von Zypern.

In den Ländern mit internationalen Vereinbarungen sind Vertragsärzte und Krankenanstalten verpflichtet, die EKVK zu akzeptieren. Weisen Sie Ihre Karte daher so früh wie möglich vor, um Missverständnisse zu vermeiden. Bei Unklarheiten, ob die EKVK akzeptiert wird, finden Sie auf der grünen Vorderseite Ihrer Karte die Nummer einer Service-Hotline. Achtung jedoch bei Ärzten oder Spitälern, die keinen Vertrag mit der lokalen Sozialversicherung haben. Auch bei den meisten Hotelärzten werden Sie die EKVK nicht einsetzen können. In diesen Fällen müssen Sie die Rechnung vorerst selbst begleichen und können sie nach Ihrer Rückkehr bei Ihrem Krankenversicherungsträger einreichen.

Auslandskrankenschein notwendig

Für Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Mazedonien, Montenegro, Serbien und die Türkei bestehen bilaterale Abkommen. In diesen Ländern benötigen Sie einen Auslandskrankenschein. Unter Umständen wird es notwendig sein, dass sie diesen bei der zuständigen ausländischen Krankenkasse oder Behörde in einen gültigen Behandlungsschein umtauschen. In allen anderen, nicht genannten Ländern müssen Sie medizinische Behandlungen voerst selbst bezahlen.

Private Reisekrankenversicherung ratsam

Es kann Ihnen auch immer passieren, dass die EKVK trotz internationaler Vereinbarungen nicht akzeptiert wird. Wenn Sie dann die Rechnung selbst begleichen müssen, bestehen Sie auf eine detaillierte Rechungen, um diese später einreichen zu können. Bedenken Sie, dass die Krankenkassa nicht alles übernimmt und Differenzkosten entstehen können. Die Ersatzleistungen der Krankenkassen variieren nämlich von Land zu Land. Die Leistungsbewertungen sind unter Umständen nicht kostendeckend. In diesem Fall lohnt es sich, zusätzlich eine Reisekrankenversicherung abzuschließen. Besonders da der Heimtransport durch die EKVK nicht gedeckt ist.

Notruf 112

Sollten Sie im Urlaub schnell ärztliche Hilfe benötigen, dann hilft Ihnen in allen EU-Staaten, in der Schweiz und der Türkei eine Nummer weiter: die einheitliche und kostenlose Notrufnummer 112. Sie ist aus allen Fest- und Mobilfunknetzen (auch ohne SIM-Karte oder Guthaben) erreichbar. Beachten Sie, dass die Notrufnummer im beliebten Urlaubsland Kroatien (Unfallrettung 94) wie auch in allen anderen Nachfolgestaaten Jugoslawiens nicht gilt.


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