Passivrauchen

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Autorin: Mag. Beatrix Aigner-Köfinger
Aktualisiert am: 12.04.2010
Alle Altersgruppen betroffen
Tabakrauch schadet jedem, informiert das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ) und verweist darauf, dass der Zusammenhang zwischen Passivrauch und Gesundheitsschäden seit Anfang der 1980er Jahre belegt ist. Besonders starke Auswirkungen hat Passivrauchen auf Kinder, die im Verhältnis zu Erwachsenen öfters einatmen. Ihr noch nicht vollständig entwickelter Körper kann die Giftstoffe schlechter beseitigen. Auch ältere Menschen mit bereits bestehenden Herz- und Atembeschwerden sollten keinem Tabakrauch ausgesetzt werden.
Risiko vor und nach der Geburt
Eine besonders heikle Phase stellt die Schwangerschaft dar. Wenn eine Schwangere selbst oder passiv raucht, sind die Folgen für die Schwangerschaft (z.B. erhöhtes Risiko für Fehl- oder Frühgeburten) und das Ungeborene massiv. Die Babys sind bei der Geburt oft zu klein, zu leicht und haben einen vergleichsweise geringen Kopfumfang. Ein weiteres Kennzeichen kann eine unterentwickelte Lunge sein. Ist das Kind auch nach der Geburt Tabakrauch ausgesetzt, besteht die Gefahr für eine schwache Lunge und höhere Infektanfälligkeit. Rauchen wird zudem mit dem plötzlichen Kindstod in Zusammenhang gebracht. Die Ursachen für dieses Phänomen sind nicht restlos geklärt. In wissenschaftlichen Studien hat sich aber gezeigt, dass Babys von rauchenden Müttern öfters betroffen waren.
Verpestetes Raumklima
Tabakrauch verteilt sich physikalischen Gesetzen folgend im ganzen Raum. Die Verweildauer einzelner Komponenten in Räumen ist bedenklich lange. Der schädliche Feinstaub lagert sich an Wänden, Decken, Böden und Gegenständen ab und wird von diesen kontunierlich wieder abgegeben – auch wenn gerade nicht geraucht wird. So gesehen schützen nur räumlich abgetrennte Nichtraucherzonen in Lokalen. Lüften ist keine Lösung, da nicht einmal ein Luftaustausch mit Windstärken eines Tornados zu einer vollständigen Elimination der Schadstoffe führen würde. Auch modernste Lüfungssysteme schaffen es nicht, die schädlichen Stoffe aus der Luft abzutransportieren.
Nichtraucherschutz in Österreich
Seit 1995 ist im österreichischen Tabakgesetz auch der Nichtraucherschutz enthalten. 2004 wurde dieser durch ein weit reichendes Rauchverbot für Räume öffentlicher Orte (z.B. Behörden, Bahnhöfe usw.) erweitert und 2008 auch auf die bisher ausgenommene Gastronomie ausgedehnt. Diese hat aber eine Schonfrist bis Juli 2010, um die vorgeschriebenen baulichen Maßnahmen zur Trennung von Rauchern und Nichtrauchern umzusetzen. Mit dem Ergebnis, dass es vielerorts keine ausreichende räumliche Trennung der Bereiche gibt. Auch steht ein totales Raucherverbot in Österreich bzw. auf EU-Ebene noch im Raum. Das bewegt viele österreichische Wirte, erst einmal abzuwarten.
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