Patientenrechte

Aktualisiert am: 30.05.2006

Ihre Rechte bei Psychotherapie

Im Zuge einer psychotherapeutischen Behandlung müssen seitens des Therapeuten Berufspflichten eingehalten werden. Dem gegenüber stehen besondere Rechte der Patienten, die im Psychotherapiegesetz festgeschrieben sind.

PatientInnen haben das Recht auf die freie Wahl eines Psychotherapeuten. Die psychotherapeutische Behandlung ist freiwillig.

PsychotherapeutInnen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Sie müssen alle Informationen, die ihnen im Zuge der Psychotherapie anvertraut werden, während und nach Abschluss der Psychotherapie strikt geheim halten.

PatientInnen haben das Recht, alle Auskünfte über die Art und den Umfang der Behandlung sowie über die Rahmenbedingungen zu erhalten. (z. B. die Häufigkeit der Sitzungen, die Honorierung, die Regelung für die Absage von Sitzungen bei Urlaub oder Verhinderung usw.)

PsychotherapeutInnen sind dazu verpflichtet, Verhaltensstörungen und Leidenszustände sorgfältig abzuklären und Aufzeichnungen zu führen (z. B. zu Beginn und Beendigung der Behandlung, Zeitpunkt und Dauer der einzelnen Sitzungen, allfällige ärztliche oder klinisch-psychologische Befunde, allfällige Konsultationen von Berufskollegen usw.).

PsychotherapeutInnen sind verpflichtet, sich nachweislich auf die erlernten Arbeitsmethoden zu beschränken und sich regelmäßig fortzubilden.

Wenn PsychotherapeutInnen von der Behandlung zurücktreten wollen, müssen PatientInnen davon so zeitgerecht wie möglich informiert werden, dass diese die Psychotherapie möglichst ohne Unterbrechung bei einer anderen Psychotherapeutin bzw. einem anderen Psychotherapeuten fortsetzen können.

(Quelle: Bundesministerium für Soziale Sicherheit und Generationen: "Psychotherapie. Wenn die Seele Hilfe braucht", Broschüre)


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