Tattoos

© Dreamstime/Jiri Castka
Autorin: Mag. Beatrix Aigner-Köfinger
Aktualisiert am: 05.10.2009
Teil 1: Körperschmuck mit Risiken
Teil 2: Pflegetipps für das neue Tattoo
Teil 3: Laser löscht Tätowierungen
Körperschmuck mit Risiken
In der Vergangenheit galten Tätowierungen lange Zeit als anrüchig. Heutzutage sind sie in Mode. Viele Stars und Sternchen gehen mit buntem Beispiel voran. Tattoos können allerdings ein Risiko für die Gesundheit sein, wenn Hygienestandards nicht eingehalten werden oder bestimmte Erkrankungen vorliegen. Tätowierungen können zudem Allergien auslösen.
Die Kunst des Tätowierens hat auf der ganzen Welt eine lange Tradition. Auch Ötzi, die Mumie aus den Alpen, war tätowiert. Früher geschah dies auf einfachste Art mit Tusche und Nadel. Durch eine stetige Verfeinerung der Techniken wurden die Körperverzierungen bei einer breiteren Öffentlichkeit beliebt. In den 1990er Jahren setzte ein regelrechter Boom ein, der bis heute anhält.
Beim Tätowieren wird die Farbe mit Nadelstichen in die mittlere Hautschicht (Dermis) eingebracht. Dort werden die Farbpigmente von einer festen Schicht aus Kollagenfasern eingekapselt und somit die Haltbarkeit des Tattoos gewährleistet. Liegen bereits schwerwiegende Erkrankungen wie ein geschwächtes Immunsystem (z. B. HIV), Hepatitis, Blutgerinnungsstörungen, Geschlechtskrankheiten, Allergien oder Diabetes vor, ist von einer Tätowierung gänzlich abzuraten.
Die Farben können unter Umständen auch Allergien auslösen. Besonders Henna-Tattoos, die den Stoff para-Phenylendiamin (PPD) enthalten, werden mit schweren Allergien in Zusammenhang gebracht. Daneben sind die häufigsten Komplikationen von Tattoos Entzündungen oder Schwellungen. Bei starken Beschwerden sollte in jedem Fall ein Arzt aufgesucht werden.
Gesetzliche Bestimmungen
Wer ein Tattoo ins Auge fasst, darf auf eine umfassende Aufklärung im Tattoo-Studio pochen. Der Tätowierer ist verpflichtet, über mögliche gesundheitliche Risiken, die Nachbehandlung und Entfernung zu informieren. Dass dieses Wissen weitergegeben wurde, muss sich der Tätowierer vom Kunden schriftlich bestätigen lassen. Vorneweg spielt das Alter eine wichtige Rolle. Im Gesetz ist festgelegt, dass unter 16-Jährige grundsätzlich nicht tätowiert werden dürfen. Zwischen 16 und 18 Jahren ist die Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten notwendig.
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